QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 103
ZERLEGUNG UND ENTBEINUNG
Die gemäß den Produktspezifikationen zugeschnittenen
Teilstücke werden in Behältern (oder an Haken) sofort weiterbefördert, um unnötige Erwärmung zu vermeiden.
Zusätzlich zu den EU-Vorgaben gelten in jedem Betrieb
Verfahrensanweisungen für die Reinigung der Schneidgeräte.
Im Regelfall werden Geräte mehrmals täglich ausgetauscht,
so dass Kontaminationen zwischen Gruppen von Teilstücken
vermieden werden.
4.3.3
Erneute Inspektion und
Nachkontrolle
Bei der erneuten Inspektion werden aussortierte Teilstücke
untersucht und entweder zugeschnitten und zurückbefördert
oder anderweitiger Verarbeitung zugeführt. Weggeschnittenes
Fleisch wird vernichtet oder zu Tierfutter verarbeitet. Die erneute
Inspektion erfolgt durch besonders erfahrene Mitarbeiter.
Die Kontrolle am Ende des Bandes im Zerlegeraum richtet
das Fleisch falls erforderlich nach den Spezifikationen her und
entfernt etwaige Knochenreste.
Bei der erneuten Inspektion werden aussortierte Teilstücke untersucht und
entweder zugeschnitten und zurückbefördert oder anderweitiger Verarbeitung
zugeführt. Weggeschnittenes Fleisch wird vernichtet. Die erneute Inspektion
erfolgt durch speziell ausgewählte Mitarbeiter.
Nach dem Feinzerlegen und Zuschneiden wird das Fleisch
gewogen und in einen Pufferkühlraum gebracht, wo es entweder
zur Verpackung oder zur weiteren Verarbeitung sortiert wird.
4.3.4
Teilstücke von abweichender Qualität oder Teilstücke, die auf
den Boden gefallen sind, werden unter Angabe der festgestellten Abweichung zur erneuten Inspektion gegeben, wonach
der betreffende Arbeitsplatz, seine Geräte usw. desinfiziert
werden.
Kontrolle
Die Temperatur in den Kühlräumen wird im Rahmen der
Eigenkontrolle des Betriebes ständig überwacht. Falls die
Temperatur in Kühlräumen 7 °C und in Produktionsräumen
12 °C übersteigt, wird ein Alarm ausgelöst.
In allen Abteilungen kontrolliert der Abteilungsleiter täglich,
dass die Produkte die Spezifikationen einhalten. Die Kontrollfrequenz sowie die Fehlerzahl, ab der Korrekturmaßnahmen
Qualitätssicherungshandbuch
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