QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 113
PRODUKTIONSÜBERGREIFENDE ELEMENTE
5.1 Lebensmittelsicherheit
Schweinebestand
Umgebungen
Risiken:
Rückstände von
Pestiziden und
Schwermetallen u.a.m.
Risiken:
Resistenz
Rückstände
Tiere
Risiken:
Bakterien
Medizinrückstände
Risikosteuerung:
Düngerbilanz
Begründete Verwendung
von Pestiziden
Risikosteuerung:
Beratungsvereinbarung über Gesundheit
Stalleinrichtung
Futterzusammensetzung
Rückverfolgbarkeit
Handlungsplan gegen Salmonellen
Risikosteuerung:
Futterkontrolle
Futtertests
Risikosteuerung:
Anforderung an Ausstattung
Test von Ausstattung
Risiken:
Gesundheit
Rückstände
Ausbreitung von Bakterien
Risikosteuerung:
Beratungsvereinbarung über Gesundheit
Stalleinrichtung
Schutz gegen Schädlinge
Risiken:
Ausbreitung von
Bakterien und
Krankheiten
Andere Tiere
Stallgebäude und Inventar
Abb. 7: Risikosteuerung in der Primärproduktion.
In Dänemark wird die bestmögliche Lebensmittelsicherheit
durch das integrierte Produktionssystem erzielt, das durch
koordinierten Einsatz in allen Bereichen der Schweinefleischproduktion von der Zucht bis zur Zerlegung gekennzeichnet ist.
Die meisten Lebensmittelrisiken sind eine Folge von Fehlern in
der Produktion, entweder durch äußere Einflüsse oder durch
verkehrte Handhabung. Dabei kann man nach chemischen,
physischen und biologischen Risiken unterscheiden.
5.1.1
Chemische Risiken: Rückstände
Chemische Risiken können zur Anreicherung von unerwünschten
Rückständen im Fleisch führen. Sie können mit dem Futter
Qualitätssicherungshandbuch
oder mit Arzneimitteln zugeführt werden oder aus dem Inventar
und der Umgebung stammen.
Für die Zusammensetzung des Futters existieren EU-Vorschriften.
Die Hersteller von Futtermischungen werden vom Veterinärund Lebensmitteldirektorat kontrolliert, und die Ergebnisse
laufend veröffentlicht. Außerdem wird durch Branchenrichtlinien
auf der Grundlage von Vergleichstests sichergestellt, dass der
einzelne Schweineproduzent nur Futter bester Qualität erhält.
Die Behandlung kranker Tiere mit Medikamenten ist nur
zulässig durch einen Tierarzt oder durch den Landwirt, wenn
dieser mit dem Tierarzt eine Gesundheitsberatungsvereinbarung
getroffen hat. Arzneimittel dürfen nur zur Behandlung von
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