QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 114
PRODUKTIONSÜBERGREIFENDE ELEMENTE
Krankheiten verabreicht werden, die der Tierarzt diagnostiziert
hat. Vorbeugende Behandlung mit Arzneimitteln ist in
Dänemark unzulässig. Durch Anweisungen zu den Arzneimitteln
stellt der Tierarzt sicher, dass eventuelle Absetzfristen bzw.
Wartezeiten bis zum Schlachten dem Landwirt bekannt sind.
Die Anwendung von Hormonen oder anderen Stoffen zur
direkten Leistungsförderung ist in Dänemark nie zulässig
gewesen und weiterhin verboten.
Gebäude und Inventar dürfen laut dänischem Gesetz keine
Stoffe ausscheiden, die den Schweinen schaden können. Auch
verhindert eine strenge Umweltgesetzgebung, dass Schweine
durch Pestizide oder Schwermetalle verseucht werden. Unter
anderem muss der Landwirt für seine Produktion eine Düngerbilanz aufstellen, die der Zulassung unterliegt.
5.1.2
Überwachung von Rückständen
in Schweinefleisch
In Dänemark kontrolliert ein zu diesem Zweck aufgebautes
Lebensmittelüberwachungsprogramm u.a. Frischfleisch auf
Rückstände in folgenden Kategorien:
Antibiotika und Chemotherapeutika
Hormone und Leistungsförderer
Pestizide, Dioxine und dioxinähnliche Stoffe
Schwermetalle.
Probennahmen und Analysen des Überwachungsprogramms
werden vom Veterinär- und Lebensmitteldirektorat geplant
und durchgeführt. Die Eigenkontrolle wird von den Schlachtbetrieben durchgeführt, die selbst die Stichproben entnehmen
sowie in ihren genehmigten Labors analysieren.
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Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle wird Schweinefleisch auf
Rückstände überwacht. Bei den Stichprobenuntersuchungen der letzten zehn
Jahre wurden Rückstände von Antibiotika und Chemotherapeutika in nahezu
0 % der entnommenen Proben festgestellt. Hormone bzw. über die zulässigen
Grenzwerte hinausgehende Pestizid- oder Schwermetallrückstände wurden
bislang in keiner einzigen Probe gefunden.