QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 122
PRODUKTIONSÜBERGREIFENDE ELEMENTE
Für Salmonellenvorkommen in Frischfleisch gibt das Salmonellenbekämpfungsprogramm V als Obergrenze 1 % vor.
Verschärfte Salmonellenbekämpfung
Verschärfte Salmonellenbekämpfung wird auf Basis der Frischfleischüberwachungsergebnisse aus den letzten 12 Monaten
angeordnet. Übersteigt das Salmonellenniveau eines Schlachtbetriebs die festgelegte Grenze, sind ein Handlungsplan
aufzustellen und korrigierende Maßnahmen einzuleiten. Diese
verschärfte Salmonellenbekämpfung soll dazu beitragen, dass
Salmonellen stets im Fokus sind.
5.2.6
Überwachung der Zucht- und
Vermehrungsbestände
Die regelmäßige Untersuchung der Zucht- und Vermehrungsbestände auf Salmonellen ist seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben.
In allen Zucht- und Vermehrungsbeständen werden jeden
Monat zehn Blutproben entnommen und auf Antikörper
gegen Salmonellen untersucht. Sofern die Blutproben Anzeichen
für eine Salmonelleninfektion aufweisen, werden im Bestand
Dungproben entnommen, um den Salmonellentyp festzustellen
und zu klären, in welchen Abschnitten des Bestandes die Salmonelleninfektion auftritt. Gleichzeitig wird die Ausarbeitung
eines Plans zur Reduzierung des Salmonellenvorkommens
empfohlen.
Betriebe mit erhöhtem Salmonellenniveau zahlen für jedes
verkaufte Zuchttier ein Bußgeld (Branchenbestimmung).
5.2.7
Überwachung der
Produktionsbestände
Sauenbestände
Sauenbestände, die Ferkel an Mastschweinebestände mit
Salmonellenproblemen (Niveau 2 oder 3, siehe 5.2.8) geliefert
haben, sind der Veterinärabteilung des Dänischen Fachverbands
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Die Überwachung der Mastschweinebestände auf Salmonellen erfolgt durch
Fleischsaftproben. Zu diesem Zweck werden im Schlachthof Fleischproben
entnommen, in einen Spezialbehälter zum Auffangen des Fleischsafts gelegt
und mit eindeutigen Herkunftsangaben versehen. Die Proben werden auf
Salmonellenantikörper untersucht und dokumentieren den Salmonellenstatus
des betreffenden Bestands.
der Land- & Ernährungswirtschaft zu melden. Gemeldete
Sauenbestände mit Salmonellenstatus A oder B (s. 5.2.9) sind
verpflichtet, anhand von Dungproben klären zu lassen, ob sie
die Salmonellenprobleme verursacht haben.