QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 133
PRODUKTIONSÜBERGREIFENDE ELEMENTE
5.5 Rückverfolgbarkeit
In Dänemark erfolgt in der gesamten Schweinefleischproduktion
eine umfassende Registrierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die
Lebensmittelsicherheit von dänischem Schweinefleisch immer
auf höchstem Niveau befindet. Unter anderem wird sichergestellt, dass
das Fleisch von gesunden Tieren aus Dänemark stammt.
keine Risiken für die Lebensmittelsicherheit bestehen.
Im dänischen System ist es möglich, Schweinefleisch von einer
Schlachthofgesellschaft bis zu einer kleineren Gruppe von
Erzeugerbetrieben zurückzuverfolgen.
5.5.1
Eindeutige Identifikation durch
Zentralregister (CHR)
Sämtliche Vieh- und Schweinebestände sind in Dänemark mit
einer CHR-Nummer im Zentralen Nutztierregister (Centralt
Husdyrbrugsregister) des Dänischen Umwelt- und Lebensmittelministeriums registriert. Das Register enthält Angaben über:
Die Nummer des Bestandes (CHR-Nummer)
Name des Zuständigen (Eigentümer, Verwalter, Pächter)
Name und Anschrift des Eigentümers
Die Anschrift des Betriebes, in dem der Bestand steht
Tierart und -verwendung (z.B. Mastschweine)
Die durchschnittliche Anzahl Tiere
Name, Anschrift und Praxisnummer der Tierarztpraxis,
die den Bestand betreut
Die fünfstellige Lieferantennummer, mit der Schweine
vor dem Versand zum Schlachten gekennzeichnet werden.
Die CHR-Nummern werden bei jedem Kontakt zwischen dem
Bestand und dem öffentlichen System verwendet, u.a. im
Zusammenhang mit dem laufenden Salmonellenmonitoring.
Qualitätssicherungshandbuch
Das CHR ermöglicht den kompletten Überblick über sämtliche
Bestände in Dänemark. Beispielsweise lässt sich ein Bestand
schnell zusammen mit Angaben über alle anderen Bestände
im selben Gebiet lokalisieren. Mittels der CHR-Nummern
ist es einfach, die große Menge an Informationen über die
Bestände zu kombinieren und auszuwerten. Dies lässt sich
u.a. zu Forschungszwecken nutzen, um eine klar definierte
Versuchs- oder Datengrundlage zu erhalten. Umstände, die
zur Verbreitung von Krankheiten beitragen, lassen sich genau
untersuchen.
Bei Seuchengefahr ermöglicht das CHR-Register einen sofortigen
Transportstopp im betroffenen Gebiet, wodurch die Infektionsverbreitung vermieden wird.
5.5.2
Kennzeichnung, Registrierung
und Dokumentation
Die wichtigsten Elemente der Kennzeichnung, Registrierung
und Dokumentation von Schweinen und Schweinefleisch sind
in den Abbildungen 9 und 10 dargestellt. Im nachstehenden
Text wird mit einem M auf die Abbildung zur Kennzeichnung
(Abb. 9) und mit einem D auf die Abbildung zur Registrierung
und Dokumentation verwiesen (Abb. 10).
Ohrmarkierung
In Dänemark besagt die Hauptregel, dass alle Schweine mit
einer zugelassenen Ohrmarke gekennzeichnet sein müssen,
wenn sie aus dem ursprünglichen Bestand, d.h. dem Bestand,
in dem sie geboren wurden, verlegt werden (M1). Ausnahmen
von der Regel sind:
Schweine, die tätowiert sind und direkt in einen
dänischen Schlachthof transportiert werden (M3)
Im Zuge ‚gruppenweiser Lieferung‘ transportierte Schweine
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