QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 142
Anlage 2
Negativliste für Rohwaren
Verordnung Nr. 775/2011 des Dänischen Umwelt- und
Lebensmittelministeriums
Die folgenden Rohwaren dürfen in Futtermischungen nicht
verwendet werden:
a) Dung, Urin sowie Darminhalt oder Darmabfälle
b) Leder und Lederabfälle
c)
Samen, Getreide und Pflanzen, die mit Beizmitteln
behandelt worden sind
d) Holz, Sägemehl u.a.m. von mit Holzschutzmitteln
behandeltem Holz
e) Schlamm aus Abwasseranlagen
f)
Feste Stadtabfälle wie z.B. Hausmüll
g)
Speisereste aus Restaurants u.ä., mit Ausnahme von
aussortierten Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
h) Verpackungen und Verpackungsteile von Produkten
der Lebensmittelindustrie
i)
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Proteinhaltige Produkte aus Tiergewebe.