QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 30
PRIMÄRPRODUKTION
1.3.4
Management
Das dänische Tierschutzgesetz legt unter anderem fest, dass:
Tiere verantwortungsbewusst zu behandeln und
bestmöglich vor Schmerzen, Leiden, Angst, dauerndem
Schaden und wesentlichen Nachteilen zu schützen sind
Jeder Tierhalter durch fürsorgliche Betreuung u.a. dafür
zu sorgen hat, dass die Tiere ausreichend Futter und
Wasser erhalten und unter Berücksichtigung ihrer
physiologischen und ethologischen Bedürfnisse in
Übereinstimmung mit anerkannten praktischen und
wissenschaftlichen Erfahrungen betreut werden.
Diese Forderungen bedeuten u.a., dass alle Schweine in
Dänemark mindestens einmal täglich gefüttert und inspiziert
werden. Ebenso sind kranke oder verletzte Tiere umgehend
zu pflegen. Gegebenenfalls werden sie in Krankenbuchten verlegt, die in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen müssen,
so dass stets mindestens eine Krankenbucht frei ist. Tritt keine
Besserung ein, ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.
Saugferkel werden frühestens im Alter von 28 Tagen von der
Sau abgesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit des Absetzens
schon mit 21 Tagen, wenn die Ferkel in spezielle Ställe verlegt
werden, die vor der Einstallung geleert, gereinigt und desinfiziert
wurden. Diese Ställe müssen von Ställen mit Sauen getrennt
sein, um das Infektionsrisiko für die Ferkel zu minimieren.
zur Hälfte gekürzt werden, und zwar nur, wenn sonst nachweislich Verletzungen drohen. Letzteres ist vor dem Eingriff
zu dokumentieren – einschließlich einer Risikoabschätzung
sowie eines Aktionsplans zur Behebung der Ursachen und zur
stufenweisen Abschaffung des Schwanzkupierens.
Das Schleifen der Zähne hat innerhalb der ersten vier Lebenstage des Schweins zu erfolgen und darf nur von einem Tierarzt
oder einer dafür ausgebildeten Person vorgenommen werden.
Zähneschneiden ist verboten.
Ferkelkastration ist nur innerhalb der ersten Lebenswoche
erlaubt, und zwar nur unter Lokalanästhesie und Schmerzlinderung durch speziell ausgebildete und autorisierte Fachkräfte.
1.3.5
Entwicklung von Produktionssystemen und Stallanlagen
Sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen arbeiten an
Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben zur Verbesserung der
Haltungsbedingungen. Durch entsprechende Koordinierung
werden die Projekte auf mehrere Forschergruppen aufgeteilt,
so dass alle Aspekte einbezogen und die Ergebnisse schnell in
die Praxis umgesetzt werden können. Forschung und Entwicklung zielen auf Themen ab, die unter Einbeziehung des
Tierethischen Beirats und Berücksichtigung der öffentlichen
Debatte sowie der Marktansprüche identifiziert werden.
Die Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte umfassen:
Schwanzkupieren, Zahnkürzen, Kastrieren
Das Stutzen der Schwänze und Schleifen der Zähne darf nicht
routinemäßig erfolgen, sondern nur dann, wenn andernfalls
nachgewiesenermaßen Verletzungen zu erwarten sind. Ferkelschwänze dürfen nur innerhalb der ersten 2-4 Lebenstage bis
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Freilaufsysteme für trächtige Sauen
Freilaufsysteme für säugende Sauen
Einrichtung von Buchten für Ferkel und Mastschweine
Beschäftigungsmaterial für Ferkel und Mastschweine