QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 38
PRIMÄRPRODUKTION
Rezeptpflichtige Arzneimittel müssen Tierärzte von der
Apotheke oder einem durch die Arzneimittelaufsichtsbehörde
zugelassenen Vertreiber beziehen. Bei Einkauf bzw. Verschreibung von Arzneimitteln muss der Tierarzt seine Zulassungsnummer angeben. Tierärzte dürfen Medikamente nur für bis
zu fünf Tage Nachbehandlung aushändigen. Betrieben, die
einen Gesundheitsberatungsvertrag haben und damit das
Recht, Medikamente für längere Zeit vorrätig zu halten, darf
der Tierarzt Medikamente nur verschreiben, nicht aber aushändigen. Durch die Verschreibungsvorschrift ist sichergestellt,
dass der verschreibende Tierarzt nicht gleichzeitig als Verkäufer
von z.B. Antibiotika oder Impfstoffen auftritt.
Ein Bestandstierarzt, dem bekannt wird, dass ein Tier nicht
ordnungsgemäß behandelt wird, muss sofort für Abhilfe sorgen.
Grobe Fälle sind der Polizei anzuzeigen.
Veterinärchefs
Die Veterinärüberwachungsabteilung des Veterinär- und
Lebensmitteldirektorats besteht aus einer Zentrale und drei
regionalen Niederlassungen: Nord, Süd und Ost. Jeder Bezirk
wird von einem Veterinärchef geleitet, der die übergeordnete
Verantwortung für die Kontrolle auf Einhaltung aller gesetzlichen Tierschutzvorschriften sowie für Vorbeugung, Monitoring
und Bekämpfung von Seuchen und anderen potenziellen
Risiken trägt.
1.5.4
Gesundheit und Behandlung
kranker Tiere
Ein Tierarzt darf rezeptpflichtige Arzneimittel zur Behandlung
von kranken Tieren nur dann ausliefern bzw. verschreiben,
wenn er die Krankheit selbst diagnostiziert hat. Vorbeugende
Behandlung mit Antibiotika ist nicht zulässig.
Gewisse Arzneimittel dürfen nur vom Tierarzt persönlich
angewendet werden. Ist für ein Arzneimittel eine Wartezeit
bzw. Absetzfrist (in Bezug auf die Freigabe zur Schlachtung)
festgesetzt, hat der Tierarzt den Landwirt darüber mündlich
und schriftlich zu informieren.
Der Einsatz von Fluorchinolonen wird von den Behörden
streng reguliert. 2019 kamen sie für Schweine in Dänemark
überhaupt nicht zum Einsatz. Bei Cephalosporinen der dritten
und vierten Generation einigten sich die dänischen Schweineproduzenten 2010 auf einen freiwilligen Verzicht. Weniger als
200 g wurden davon 2019 eingesetzt. Colistin wird seit 2018
so gut wie nicht mehr verwendet. Auch hier lag der Verbrauch
in der Schweinebranche 2019 bei weniger als 200 g.
Für jeglichen Arzneimitteleinsatz ist detailliert zu registrieren, welches Tier
behandelt wurde, welches Präparat in welcher Menge verwendet wurde und
wann die Behandlung erfolgte..
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Nachdem der Tierarzt eine Krankheit diagnostiziert und die
Behandlung eingeleitet hat, darf er in Betrieben, die keine
regelmäßige Gesundheitsberatung vereinbart haben,