QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 39
PRIMÄRPRODUKTION
Mehr als 90 % der dänischen Schweineproduzenten haben eine schriftliche Gesundheitsberatungsvereinbarung mit einem praktischen Tierarzt. Dies beinhaltet
u.a., dass der Tierarzt den Bestand 4-12 Mal im Jahr besucht.
Arzneimittel nur für eine maximal fünftägige Weiterbehandlung
durch den Landwirt aushändigen bzw. verschreiben.
Arzneimittelreste dürfen nach der Verschreibungsperiode
nicht mehr im Betrieb aufbewahrt werden.
Bei der Auslieferung/Verschreibung von Arzneimitteln muss
der Tierarzt mündlich und schriftlich anweisen:
Über den Einsatz von Arzneimitteln für Haus- und Nutztiere
muss der Landwirt folgende Angaben aufzeichnen:
Mit welcher Krankheit die Tiere infiziert sind
Welche Tiere behandelt werden müssen
Mit welchem Arzneimittel sie zu behandeln sind
Die Dosierung des Arzneimittels
Wie das Arzneimittel anzuwenden ist
Die Wartezeit vom Absetzen bis zum Schlachten.
Die schriftliche Anweisung ist im Betrieb fünf Jahre lang aufzubewahren. Der Tierarzt muss eine Kopie der Anweisung fünf
Jahre lang aufbewahren.
Qualitätssicherungshandbuch
Welche Tiere behandelt wurden
Start- und Abschlussdatum der Behandlung
Welches Arzneimittel eingesetzt wurde
Ursache der Behandlung
Dosierung und Behandlungsart
Die Aufzeichnungen sind im Betrieb fünf Jahre lang aufzubewahren.
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