QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 41
PRIMÄRPRODUKTION
Behandelte Tierart und Altersgruppe
Identität des Bestandes (CHR-Nummer)
Diagnose/Ursache der Verschreibung
Namen und Mengen der Arzneimittel
Name des verschreibenden Tierarztes.
Die erfassten Daten dienen dem Dänischen Zoonosenzentrum
zur Auswertung von Arzneimittelanwendungen nach Tierart,
Alter, Diagnose und anderen Parametern. Auf diese Weise
hofft man eventuelle Zusammenhänge zwischen Arzneimitteleinsatz und Resistenzen aufdecken zu können.
Anhand der Daten können Landwirte und Tierärzte ihren
Arzneimitteleinsatz mit dem anderer Betriebe vergleichen.
Außer den zuständigen Behörden haben der betreffende
Landwirt/Betriebseigner und sein Tierarzt Zugriff auf die
Angaben. Tierärzte haben nur Zugriff auf die Daten von
Betrieben, mit denen sie eine Gesundheitsberatungsvereinbarung haben. Durch laufende Überwachung der Daten wird
u.a. kontrolliert, ob der Arzneimittelverbrauch den Grenzwert
für die Gelbe Karte überschreitet.
’Gelbe Karte’
Wird der anhand von VETSTAT-Daten ermittelte Grenzwert
für den Antibiotika-Verbrauch überschritten, erhält der
betreffende Betrieb die ’Gelbe Karte’ – mit der Auflage, den
Antibiotika-Verbrauch binnen neun Monaten so zu reduzieren,
dass er unter dem Grenzwert bleibt.
1.5.6 Kontrolle
Alle Betriebe sind mindestens einmal im Jahr von einem
Tierarzt zu besichtigen. Ab einer gewissen Betriebsgröße sind
eine Gesundheitsberatungsvereinbarung sowie 4-9 jährliche
Tierarzt-Kontrollbesuche obligatorisch.
Qualitätssicherungshandbuch
SPF-Zucht- und Vermehrungsbestände werden von Veterinären
des SEGES Pig Research Centre durch monatliche Besuche
kontrolliert, bei denen eine klinische Kontrolle stattfindet
sowie Proben für serologische und bakteriologische Untersuchungen auf SPF-Krankheiten entnommen werden.
Die SPF-Produktionsbestände unterliegen der Überwachung
durch den Bestandstierarzt. Einmal jährlich werden Statusproben
für eine serologische Untersuchung auf Mycoplasma hyopneumoniae, Pleuropneumonie sowie evtl. PRRS entnommen.
Sämtliche Aufzeichnungen des Tierarztes sind dem Veterinärund Lebensmitteldirektorat für etwaige Inspektionen zugänglich.
Bei grober oder wiederholter Verletzung der Vorschriften über
die Gesundheitsberatung kann dem Tierarzt sowie dem
Schweineproduzenten für fünf Jahre das Recht entzogen
werden, Arzneimittel zu verschreiben bzw. Tiere mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu behandeln. Laut Branchenvereinbarung wird der Schweineproduzent mit einer Geldbuße
belegt, wenn in einer Stichprobe seiner Lieferungen AntibiotikaRückstände gefunden werden.
Das Dänische Zoonosenzentrum unter DTU Food überwacht
die Entwicklung resistenter Bakterien, den Arzneimittelverbrauch
und andere Gesundheitsparameter. Die Ergebnisse werden
jedes Jahr im DANMAP-Bericht veröffentlicht.
1.5.7
Ergebnis
In Dänemark dürfen Nutztiere nicht vorbeugend mit Antibiotika behandelt werden. Darüber hinaus dürfen Tierärzte
Antibiotika nicht verkaufen, sondern nur verschreiben. Dies
erklärt den generell niedrigen Antibiotika-Verbrauch der
dänischen Schweinebranche. Die Einführung der ‚Gelben Karte’
41