QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 48
PRIMÄRPRODUKTION
1.6.7
Kontrolle
In Dänemark kontrolliert das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat des Umwelt- und Lebensmittelministeriums, ob
Futtermittelfirmen den garantierten Gehalt an Nährstoffen,
Zusatzstoffen u.a.m. korrekt einhalten.
Es kommen eine Reihe von chemischen und mikrobiologischen
Analysemethoden zum Einsatz, die alle von der EU zugelassen
sind.
Anhand einer mikroskopisch-botanischen Analyse beurteilt
das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat, ob die Futtermittelmischung den Inhaltsangaben des Beipackzettels entspricht
und ob sie evtl. auf dem Beipackzettel nicht angegebene
Rohwaren enthält. In der EU hat man Toleranzen dafür
festgesetzt, wie stark eine Kontrollanalyse vom deklarierten
Nährstoffgehalt im Futter abweichen darf. Die Kontroll- und
Analyseergebnisse werden in Jahresberichten veröffentlicht.
Auf diese Weise wird laufend beurteilt, ob die Futtermittelfirmen korrekt mischen und auch sonst alle Vorschriften
einhalten.
Da die Futtermittelfirmen Eigenkontrollprogramme eingeführt
haben, beschränkt sich die behördliche Kontrolle auf die
Überwachung der Eigenkontrollsysteme sowie gelegentliche
Stichproben für Kontrollanalysen.
Die Qualität der Eigenkontrolle bestimmt dabei die Frequenz
der behördlichen Überprüfungen: Das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat entnimmt Stichproben aus Futter und
Rohwaren gezielt anhand von Risikobewertungen. Die
Entnahme erfolgt somit nicht zufällig, und die Resultate sind
vor diesem Hintergrund zu bewerten. Es werden nur offiziell
zugelassene Analysemethoden eingesetzt.
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Die Kontrolle des Veterinär- und Lebensmitteldirektorats auf
Zusatzstoffe besteht teils aus einer rechnerischen Verbrauchskontrolle, teils einer materiellen Kontrolle durch Entnahme von
Stichproben bei Herstellern und Händlern. Die Kontroll- und
Analyseergebnisse werden in Jahresberichten unter Angabe
der Firmennamen veröffentlicht.
Das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat untersucht Futterproben auf Salmonellen, inspiziert Futtermühlen und veröffentlicht die Ergebnisse in Quartalsberichten.
Außerdem führt das Veterinär- und Lebensmitteldirektorat
jährlich Kontrollen in ca. 5 % der Erzeugerbetriebe durch, um
sicherzustellen, dass das Futtermittelgesetz auf Bestandsebene
eingehalten wird.
Fertige Futtermischungen für Ferkel und Mastschweine werden
auf dem Versuchsgut der Branche in Wachstumsversuchen
auf ihre Wirtschaftlichkeit getestet. Da die Futtermischungen
anonym eingekauft werden, bilden die Versuche eine reelle
Grundlage für die Bewertung von Futterlieferanten aus Sicht
der Schweineproduzenten.
Ergänzend zur behördlichen Überwachung führt die Schweinebranche regelmäßige Kontrollen durch, um die Nährstoffzusammensetzung eingekaufter Futter- und Mineralmischungen
zu prüfen.
1.6.8
Ergebnis
Die amtliche Futterkontrolle umfasst die Zusammensetzung
und Zusatzstoffe, den Nährstoffgehalt sowie unerwünschte
Stoffe in Rohwaren und Futter für Schweine. Diese Kontrolle
sichert einerseits eine laufende Qualitätsüberwachung des
verwendeten Futters, andererseits gewährleistet sie, dass die