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LIEFERUNG UND BETÄUBUNG DER SCHWEINE
2.1 Struktur
Die Bedingungen bei Lieferung und Transport, Aufstallung
und Betäubung der Schweine haben große Bedeutung für das
Wohlbefinden der Tiere und die Fleischqualität.
Folglich arbeiten sowohl die Schweinebranche als auch die
dänischen Behörden seit Jahren an der laufenden Verbesserung
dieser Bedingungen. Ziele waren und sind vorbildliche Auslieferungsverhältnisse bei den Schweineproduzenten, optimal
eingerichtete und organisierte Transportsysteme sowie ein
stets besseres System zum Aufstallen und Betäuben der
Schweine im Schlachthof.
Die Lieferung erfolgt ohne Umwege direkt vom Produzenten
an den Schlachthof. Dabei besteht enge Koordinierung zwischen
dem Schweineproduzenten, dem Fuhrunternehmer und dem
Schlachthof – nach gemeinsamen Richtlinien und Vorgaben
(DANISH Produktstandard und Firmenvorschriften), die über
die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Das SEGES Pig
Research Centre liefert allen Schweineproduzenten umfassende
Informationen über die Transport- und Schlachtfähigkeit von
Schweinen.
2.1.1
Verhältnis zwischen
Schweineproduzent und Schlachthof
Die Lieferung basiert auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen
Schweineproduzenten und Schlachtbetrieben. Normalerweise
verpflichtet sich der Produzent, seine Schweine an den Vertragspartner zu liefern, und der Schlachtbetrieb verpflichtet sich,
alle Lieferungen des Produzenten abzunehmen. Der Liefervertrag beinhaltet Vorgaben für die Produktion und Anlieferung
der Schweine (Verhaltenskodex und DANISH Produktstandard).
Der einzelne Produzent entscheidet, ob er seine Schweine
selbst zum Schlachten transportiert oder den Schlachthof den
Transport organisieren lässt.
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2.1.2
Vereinbarungen zwischen
Fuhrunternehmer und Schlachthof
Der Transport der Schweine zum Schlachten wird durch den
Schlachthof koordiniert, der die Lieferungen so über den ganzen
Tag verteilen kann. Fuhrunternehmen werden für diesen
Zweck von den Schlachtbetrieben unter Vertrag genommen.
In der Vereinbarung werden u.a. die Transportvergütung
und in einigen Fällen das Einzugsgebiet festgelegt. Für den
Transport zum Schlachthof sind somit feste Sätze vereinbart.
Als Teil der Vereinbarung können die Schweineproduzenten
einen Transportrabatt pro Schwein erreichen, wenn jeweils
eine größere Zahl von Schweinen auf einmal abgeholt wird
oder die Abholung nachts erfolgt. Gute Auslieferungs- und
Verladeeinrichtungen verbessern den Tierschutz und die
Effizienz, weshalb sie durch reduzierte Transportausgaben
belohnt werden.
2.1.3
Anforderungen an die
Fuhrunternehmer
Die Fuhrunternehmer müssen zum Transport von Schweinen
autorisiert sein. Die Autorisation wird vom Veterinär- und
Lebensmitteldirektorat erteilt.
Fahrer von Tiertransporten müssen entsprechend geschult
sein, so dass sie die Bedürfnisse der Tiere während des Transports kennen. Auf speziellen Tiertransportlehrgängen wird
den Fahrern Wissen über Verhalten und Bedürfnisse der Tiere
vermittelt. So wird sichergestellt, dass alle Schweine auf die
bestmögliche Art und Weise transportiert werden.
Laut Gesetz müssen alle, die mit der Handhabung von Tieren
beim Transport zu tun haben, einen Grundlehrgang absolvieren,
der sich u.a. mit den einschlägigen Vorschriften befasst. Aufbaumodule vermitteln Fahrern und Begleitern die notwendige