QSG Germany 2021 - copy - Flipbook - Side 58
LIEFERUNG UND BETÄUBUNG DER SCHWEINE
2.3 Transport und Aufstallung
von Schlachtschweinen
Umfasst den Transport der Schweine und die Aufstallung im
Schlachthof.
2.3.1
Gesetzgebung und
Branchenbestimmungen
Die Schulung von Fahrern und Begleitern sowie der Transport
der Schweine erfolgen gemäß EU- und dänischen Gesetzesvorgaben.
Spätestens 24 Stunden nach Ankunft im Schlachtbetrieb
sowie maximal 24 Stunden vor der Schlachtung sind die Tiere
von einem Tierarzt zu untersuchen.
Die Anforderungen an die Stalleinrichtung im Schlachthof
sowie die Handhabung der Schweine bei Einstallung, Betäubung
und Schlachtung entsprechen den einschlägigen EU-Vorschriften.
Das Danish Meat Research Institute, DMRI, Danish Technological Institute, hat eine Reihe von Richtlinien zur Sicherung
guter Fleischqualität aufgestellt (Anlage 6), die Anweisungen
für optimale Verfahrensweisen vom Verladen und Transport
der Schlachtschweine bis hin zum Versand von Teilstücken
enthalten. Darüber hinaus haben die Schlachthöfe obligatorische
Schulungen von Meistern und Personal in Stall- und Betäubungsbereichen eingeführt.
2.3.2
Anmeldung der Schweine zum
Schlachten
Normalerweise kündigt der Produzent seine Lieferungen
jeweils drei Tage im Voraus an, so dass der Schlachtbetrieb sie
entsprechend einplanen kann. Den Transport übernehmen im
Regelfall Fuhrunternehmen. Einige Produzenten fahren ihre
Schweine jedoch selbst zum Schlachthof.
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Der Schlachthof sorgt für die Koordinierung der Transporte, so
dass sie gleichmäßig über den Tag verteilt werden und keine
unnötigen Wartezeiten entstehen. Zu diesem Zweck erhält
jeder Fuhrunternehmer eine Anzahl Zeitintervalle, in denen die
Schweine beim Schlachthof anzuliefern sind.
2.3.3
Transport
Schonenden Transport gewährleisten dänische Tiertransportfahrzeuge u.a. durch gute Ladeeinrichtungen, rutschfeste
Böden sowie mechanische Lüftung.
Außerdem gelten folgende Richtlinien:
Maximal 15-20 Schweine pro Fahrzeugabteil.
Keine Überladung des Transportfahrzeugs.
Der Transport hat vorsichtig und ohne unnötige
Unterbrechung zu erfolgen.
Örtliche Vereinbarungen bei der Auslieferung sind
einzuhalten.
Treiben nur mit Treibbrett oder Treibpatschen,
Elektrotreiber sind verboten.
Alle Fahrzeuge sind vor dem Verlassen des Schlachthofs
zu reinigen und desinfizieren.
Ein geringfügiger Anteil der Schlachtschweine wird von den
Produzenten selbst angeliefert. Diese Transporte unterliegen
denselben Vorschriften wie der Transport durch Fuhrunternehmer.
Seine Ankunft beim Bestand kündigt der Fuhrunternehmer
dem Produzenten telefonisch an, damit sichergestellt ist, dass
die Schweine zur Auslieferung bereit sind. Dadurch verringert
sich die Gefahr der Infektionsverbreitung, da kein unnötiger
Kontakt zwischen dem Transportfahrzeug und dem Bestand