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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
3.4 Abstechen, Entbluten und
Verwendung von Blut
3.4.1
Gesetzgebung und
Branchenbestimmungen
Die Vorschriften zum Auffangen von Schweineblut für den
menschlichen Verzehr sind in der Hygieneverordnung für
Lebensmittel tierischen Ursprungs festgelegt.
3.4.2
Abstechen
Zitrat:
Zitronensäure ist eine (u.a. in Zitrusfrüchten)
natürlich vorkommende Säure, die in der Lebensmittelindustrie vielerorts Verwendung findet. Beim
Auffangen von Blut verhindert Zitrat das Gerinnen
(Koagulieren) des Blutes.
Wenn die betäubten Schweine aus der CO2-Anlage kommen,
werden sie mittels einer am Hinterbein befestigten Kette
hochgezogen. Die Halsschlagadern der mit dem Kopf nach
unten hängenden Tiere werden durchtrennt, und die Tiere
entbluten, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen.
Durch Abstechen in Halsmitte (hinter dem Kehlkopf) werden
Halsschlagadern und Halsvenen durchtrennt. Die Stichöffnung
muss ca. 4 cm betragen, damit das Blut ungehemmt ausströmen kann. Das Abstechen hat so zu geschehen, dass eine Kontamination durch Oberflächenbakterien bzw. Beschädigung
der Speiseröhre verhindert wird.
Ist das aufgefangene Blut zum menschlichen Verzehr bestimmt,
wird mittels Batchnummer Rückverfolgbarkeit sichergestellt.
Beim Abstechen wird die Halsschlagader durchtrennt, und die Tiere entbluten,
bevor sie nach der CO2-Betäubung wieder zu Bewusstsein kommen.
Qualitätssicherungshandbuch
Das Abstechen erfolgt entweder mit einem ca. 20 cm langen
Messer oder einem Hohlmesser. Letztgenannte kommen
zum Einsatz, wenn das Blut für den menschlichen Verzehr
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