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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
den besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche
Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten
Erzeugnissen tierischen Ursprungs. Die Anmerkungen der
Veterinärkontrolle zum jeweiligen Schwein werden registriert
und im Zusammenhang mit der Klassifizierung und Abrechnung
an den Produzenten weitergegeben. Erst nach Freigabe
durch die Veterinärkontrolle darf die eindeutige Verknüpfung
von Schlachtkörper, Gedärmen und Geschlinge aufgehoben
werden.
3.6.5
Ergebnis
Das Verfahren für die Entnahme von Innereien und Organen
sowie konsequente Nachverfolgung und Fehlerbehebung
gewährleisten vorbildliche Schlachthygiene. Durch die erzielte
Vermeidung von Schlachtkörper-Kontamination fällt die
Frequenz des Nachweises von Escherichia coli und Salmonellen
niedrig aus.
Die Weitergabe von gesundheitsrelevanten Anmerkungen der
Veterinärkontrolle an den Schweineproduzenten ermöglicht
ein schnelles Reagieren auf eventuelle Krankheitszeichen in
einem Bestand.
Qualitätssicherungshandbuch
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