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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
3.8 Untersuchung nach dem
Schlachten (Amtliche
Veterinärkontrolle)
Umfasst die veterinärmedizinische Untersuchung der
geschlachteten Schweine durch das dänische Veterinär- und
Lebensmitteldirektorat nach EU-Vorgaben für die amtliche
Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
3.8.1
Gesetzgebung und
Branchenbestimmungen
Sämtliche Teile des Tieres sind gemäß EU-Vorgaben unmittelbar
nach dem Schlachten zu untersuchen, um zu gewährleisten,
dass das Fleisch zum menschlichen Verzehr geeignet ist.
Organe, Innereien, Kopf und Zunge müssen mit dem Schlachtkörper in Kontakt oder in seiner unmittelbaren Nähe bleiben
bzw. gekennzeichnet sein, so dass sich die Zugehörigkeit feststellen lässt. Erst nachdem die behördliche Veterinärkontrolle
den Schlachtkörper und die Innereien zum menschlichen
Verzehr zugelassen hat, dürfen sie vom Schlachtkörper getrennt
werden. Dasselbe gilt für Gehirn, Rückenmark und Flomen.
Nicht zum menschlichen Verzehr freigegebenes Fleisch darf
mit zugelassenem Fleisch nicht in Berührung kommen.
In der Schlachtlinie nimmt die Veterinärkontrolle eine Sichtprüfung der Schlachtkörper vor und schneidet relevante Teile
an. Schlachtkörper, bei denen die Veterinärkontrolle eine
zusätzliche Untersuchung für erforderlich hält, werden auf
einer besonderen Nachkontrollstange nochmals eingehend
geprüft.
Anmerkungen der Veterinärkontrolle werden entweder elektronisch registriert und mit der Spreizhakennummer verknüpft
oder auf einem am Schlachtkörper befestigten Etikett mit
einem der Anmerkung entsprechenden Code gekennzeichnet.
Das Etikett wird vor dem Wiegen entfernt, nachdem die
Anmerkung mit Spreizhaken- und Lieferantennummer registriert
wurde.
Außerdem wird aus jedem Schwein ein Stück des Zwerchfells
zur Untersuchung auf Trichinen entnommen. Seit 1929 sind
in dänischem Schweinefleisch keine Trichinen mehr gefunden
worden.
Besichtigung der Innereien und Organe
3.8.2
Beschreibung
Die Untersuchung nach dem Schlachten ist in drei Teile untergliedert:
Besichtigung des Schlachtkörpers und des Kopfes
Besichtigung und Abtasten der Innereien und Organe,
evtl. Anschneiden gewisser Organe und Lymphknoten
Nachkontrolle beanstandeter Schlachtkörper.
Besichtigung des Schlachtkörpers
Die behördliche Veterinärkontrolle untersucht den Schlachtkörper auf Spuren von Krankheiten und Schäden sowie sonstige
Anzeichen, die gegen die Freigabe zum menschlichen Verzehr
sprechen.
Qualitätssicherungshandbuch
Gemäß Anweisungen des Veterinär-und Lebensmitteldirektorats oder des Schlachtbetriebs nimmt die Veterinärkontrolle
eine Untersuchung und evtl. einen Anschnitt von Organen und
Lymphknoten vor. Werden bei der Untersuchung krankhafte
Veränderungen festgestellt, wird kein Anschnitt vorgenommen,
sondern die Organe und der zugehörige Schlachtkörper werden
direkt zur Nachkontrolle geführt. Damit wird die Kontamination
von anderem Fleisch vermieden.
Beschließt die behördliche Veterinärkontrolle eine Laboruntersuchung von Organen oder Innereien, werden diese zusammen
mit dem Schlachtkörper zur Nachkontrolle überführt.
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