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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
Nachkontrolle des Schlachtkörpers
Besteht zusätzlicher Untersuchungsbedarf, bevor ein Schlachtkörper und seine Innereien zum menschlichen Verzehr zugelassen werden können, werden sie in einem abgesonderten
Bereich nochmals eingehend von der behördlichen Veterinärkontrolle untersucht.
Schlachtkörper, deren Innereien bei der Entnahme beschädigt
worden sind, werden ebenfalls zur Nachkontrolle befördert,
wo die Organentnahme usw. unter verschärfter Hygiene
erfolgt. Die behördliche Veterinärkontrolle entscheidet, ob
solche Schlachtkörper zum menschlichen Verzehr zugelassen
werden können.
Nach der Zulassung des Schlachtkörpers durch die behördliche
Veterinärkontrolle werden Geschlinge und Gedärme in
besondere Abteilungen gebracht, wo die Weiterverarbeitung
stattfindet.
3.8.3
Sichtkontrolle
Für Exporte in die USA haben die amerikanischen Behörden
dänischen Schlachtbetrieben die Zulassung erteilt, Anschnitte
von Organen und Lymphknoten durch reine Sichtkontrollen zu
ersetzen.
Dies ergibt eine effizientere Fleischkontrolle und reduziert die
Gefahr der Kontamination mit Bakterien. Die Zulassung setzt
voraus, dass die Tiere unter kontrollierten Bedingungen in Ställen
aufgewachsen sind.
3.8.4
Ergebnis
Das dänische Veterinär- und Lebensmitteldirektorat ist
zuständig für die Untersuchung und Zulassung sämtlicher
Schlachtkörper, Innereien und Organe, um zu gewährleisten,
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dass dänisches Schweinefleisch gemäß EU-Anforderungen zum
menschlichen Verzehr geeignet ist.
Außerdem registriert die amtliche Veterinärkontrolle etwaige
Schäden oder Krankheiten. Anmerkungen der Veterinärkontrolle werden dem Landwirt zusammen mit der Abrechnung
übermittelt. Dadurch erhält der Landwirt sehr frühzeitig
Informationen über etwaige Krankheitsanzeichen und kann
Problemen vorbeugen, bevor sie sich ausweiten.
Besteht zusätzlicher Untersuchungsbedarf, werden die
betreffenden Schlachtkörper und Innereien zur separaten
Nachkontrolle aus der Schlachtlinie genommen. So kann die
amtliche Veterinärkontrolle eine gründliche Untersuchung des
Schlachtkörpers durchführen, ohne dass ein Kreuzkontaminationsrisiko besteht.