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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
3.9 Säubern der Schlachtkörper
Umfasst das Reinigen der Schlachtkörper vor Wiegung und
Klassifizierung.
3.9.1
Gesetzgebung und
Branchenbestimmungen
Reinigung, Wiegung, Klassifizierung und Marktpreismeldung
von Schlachtkörpern erfolgen nach EU-Vorgaben.
3.9.2
Entfernen von Hirn und Rückenmark
Unmittelbar nach der Veterinärkontrolle werden Gehirn
und Rückenmark entfernt. Die Entfernung des Rückenmarks
erfolgt normalerweise nur auf Kundenwunsch, und zwar mit
einem Spezialwerkzeug oder einer Saugvorrichtung.
3.9.3
Flomenentfernung
Die Flomen sind beim Öffnen des Tierkörpers gelöst worden.
Vor dem Wiegen werden sie entfernt und eventuelle Reste
herausgeschnitten oder abgesaugt.
3.9.4
Kontrolle
In Dänemark ist es zulässig, Gehirn, Rückenmark und Flomen
vor dem Wiegen zu entfernen.
Die Klassifizierungskontrolle stellt vor dem Wiegen sicher, dass
Gehirn, Rückenmark und Flomen korrekt entfernt wurden.
3.9.5
Ergebnis
Durch das Verfahren wird eine ordnungsgemäße Reinigung
des Schlachtkörpers sichergestellt, der dann zur weiteren
Verarbeitung bereit ist.
Qualitätssicherungshandbuch
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