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SCHLACHTUNG DER SCHWEINE
3.10 Wiegen, Klassifizierung und
Genusstauglichkeitskennzeichnung
Umfasst das Wiegen, die Registrierung verfärbter Haarbälge,
die Klassifizierung durch Bestimmung des Magerfleischanteils,
die Kennzeichnung der Schlachtkörper sowie die Abrechnung
gegenüber dem Produzenten.
3.10.1 Gesetzgebung und
Branchenbestimmungen
Klassifizierungskontrolle:
Kontrollorgan, welches die Wiegung, Klassifizierung
und Abrechnung durch die Schlachthöfe kontrolliert.
Alle Schlachthöfe, die mehr als 200 Schweine
wöchentlich schlachten, unterliegen der Aufsicht
durch die Klassifizierungskontrolle.
Die Wiegung und Klassifizierung der Schlachtschweine erfolgten
gemäß EU-Vorschriften. Der Magerfleischanteil wird durch
objektive Messung der Speck- und Fleischdicken mittels durch
die EU-Kommission zugelassener Messgeräte bestimmt.
Die Genusstauglichkeitskennzeichnung von Schweinen erfolgt
gemäß EU-Verordnung über die amtliche Überwachung von
zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen
Ursprungs.
Die Klassifizierungskontrolle überwacht die Wiegung, Klassifizierung und Abrechnung im Auftrag des Umwelt- und Lebensmittelministeriums.
Nur von der Klassifizierungskontrolle geprüfte und beauftragte
Bedienkräfte dürfen die Wiegung und Klassifizierung durchführen. Vorgaben für die Kontrolle der Klassifizierungstechnik
wurden in Zusammenarbeit mit dem Danish Meat Research
Institute, DMRI, Danish Technological Institute, erarbeitet. Diese
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umfassen auch die Richtlinien der Schweinebranche für die
Wiegung, Klassifizierung und Abrechnung von Sauen.
3.10.2 Wiegen
Schlachtgewicht ist das Warmgewicht des ausgeweideten
Schlachtkörpers einschließlich Kopf, aber ohne Innereien,
Zunge und Organe. Es wird spätestens 45 Min. nach dem
Abstechen registriert. Einzelne Schlachthöfe haben eine
Ausnahmegenehmigung, nach der Innereien beim Wiegen im
Schlachtkörper verbleiben können. In diesen Fällen werden
entsprechende Gewichtskorrekturen vorgenommen.
Beim Wiegen wird die Lieferantennummer mit der Spreizhakennummer und eventuellen Bemerkungen der Veterinärkontrolle
sowie der fortlaufenden Schlachtnummer (der am betreffenden
Tag geschlachteten Schweine) verknüpft. Außerdem werden
Datum, Uhrzeit und Haarbalgverfärbung registriert. Schweine
mit verfärbten Haarbälgen werden nicht für Produkte mit
Schwarte verwendet. Ihre Zahl beträgt weniger als 1 % der
Gesamtmenge.
3.10.3 Klassifizierung
In Dänemark bezweckt die Klassifizierung der Schweine
hauptsächlich zweierlei:
Genaue Abrechnung gegenüber den Produzenten
Sortieren nach Bewertung und Verwendung.
Der Magerfleischanteil wird in Dänemark automatisch gemessen,
nach dem Enthaaren mittels AutoFOM.
Klassifizierung mit AutoFOM
AutoFOM berechnet Magerfleischanteil und Fettgehalt des
Schlachtkörpers mittels Ultraschallmessungen. Die Messungen
erfolgen durch 16 Messwertgeber. Diese sind in einer Vorrich-