24-02-22 Boersenverein Jahresbericht2024 01 - Flipbook - Seite 11
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SCHÜTZEN SIE DIE
BUCHPREISBINDUNG!
KONDITIONENENTWICKLUNG
Um festzustellen, wie sich die Konditionen
auf dem Buchmarkt entwickeln, hat der
Börsenverein zwischen 2021 und 2023
Buchhandlungen und Verlage in zwei
Etappen vertraulich zum Konditionengefüge
befragt. Hintergrund waren Beobachtungen,
die nahelegten, dass die Vorschriften aus
Paragraf 6, Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes zur Konditionengestaltung
zwischen Verlagen und Buchhandlungen
nicht überall eingehalten werden.
Insgesamt nahmen an der ersten Welle
1.072 Unternehmen teil, an der zweiten
Welle 669. 435 Unternehmen (146 Verlage
und 289 Buchhandlungen) haben beide Umfragen so vollständig ausgefüllt, dass sie für
den Teil der Veränderungsmessungen zur
Verfügung standen.
Aufgrund des Kartellrechts war es nicht
möglich, konkrete Ergebnisse der Umfrage
offenzulegen, insbesondere hinsichtlich
der ermittelten Konditionen. Stattdessen
wurden nur abstrahierte Ergebnisse veröffentlicht.
Die Umfrageergebnisse deuten darauf hin,
dass im Laufe der vergangenen Jahre wieder
ein größeres Bewusstsein für die rechtlichen
Rahmenbedingungen entstanden ist und
sich das Konditionengefüge wieder mehr
an den Rechtsgrundlagen ausrichtet. Der
Vorstand des Börsenvereins hat sich eingehend mit den Ergebnissen befasst und
aus ihnen mit folgendem Beschluss weitere
Erkenntnisse und Maßnahmen abgeleitet:
• Schutz und Erhalt der Buchpreisbindung
stehen seit jeher im Zentrum der Bemühungen des Börsenvereins. Es ist die unveränderte Überzeugung des Vorstandes,
dass die Marktbeteiligten in allen Sparten
bei der Aushandlung von Konditionen
stets auch ihrer Verantwortung für die
Bewahrung der Preisbindung gerecht
werden müssen.
• Die Studie belegt, dass die weitere Beobachtung des Themas Rabattspreizung
notwendig ist. Hierfür ist zunächst die
Beibehaltung der Ombudsstelle wichtig.
Daneben sind kommunikative Anstrengungen des Verbandes zu Inhalt
und Bedeutung der Vorschriften des
Buchpreisbindungsgesetzes sowie zur
Bekanntmachung der Existenz und Rolle
der Ombudsstelle erforderlich.
• Die Studie gibt keine Veranlassung, zum
jetzigen Zeitpunkt gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich von Paragraf 6 des
Buchpreisbindungsgesetzes anzustoßen.
• Das Hauptamt des Börsenvereins wird
gleichwohl damit beauftragt, diejenigen
Ministerialen über die Ergebnisse der
Studie zu informieren, die in den für die
Buchpreisbindung zuständigen Bundesministerien auf Arbeitsebene tätig sind.
Im weiteren Verlauf des Jahres 2023
wurden die vom Vorstand beschlossenen
Maßnahmen umgesetzt, unter anderem mit
einer Branchenkampagne zu § 6 BuchPrG
und einer dreistündigen Unterrichtung
der für die Preisbindung zuständigen
Mitarbeiter*innen des Bundeswirtschaftsministeriums und des BKM.