FRÖBEL-Jahresbericht 2022: FRÖBEL bewegt - Bericht - Seite 150
Kinderschutz
Schutzkonzepte
in der pädagogischen Praxis
Seit 2022 sind Schutzkonzepte für
alle Einrichtungen, in denen Kinder
und Jugendliche betreut werden,
gesetzlich verpflichtend. FRÖBEL
begrüßt diese Maßnahme für mehr
Sicherheit für Kinder in der Kindertagesbetreuung.
Kinder sind keine „kleinen Erwachsenen“ und
seelisch wie körperlich verwundbarer. Ihnen
stehen deshalb besondere Schutzrechte zu.
Erwachsene haben die Pflicht, diese zu beachten
und bei ihrer Verwirklichung zu helfen. Beschämung, Ausgrenzung, Diskriminierung, Zwang,
Einschüchterung, sexualisierte Grenzverletzungen
im Umgang mit Kindern – um nur einige Beispiele
zu nennen – sind Verletzungen des Kindeswohls
und nicht erlaubt.
Seit 2000 gilt in Deutschland, dass Kinder ein Recht
auf gewaltfreie Erziehung haben. Verschiedene
Forschungsergebnisse zeigen, dass nach wie vor
eine erhebliche Anzahl von pädagogischen
Interventionen von verletzendem Verhalten geprägt sind. Ebenso zeigen wissenschaftliche
Befunde, dass auch pädagogische Fachkräfte
immer noch zu selten handeln, wenn ein Kind
durch eine Kollegin oder einen Kollegen verletzt
wird. Eine Mauer des Schweigens wird zu oft um solche Kinderrechtsverletzungen gezogen, die
fälschlicherweise übergriffige Erwachsene schützt
und Solidarität mit Kindern vermissen lässt.
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