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FRÖBEL-Jahresbericht 2021 |
Rechte der Kinder
Unser Engagement für
„Kinderrechte ins Grundgesetz“
Kinder haben bei FRÖBEL tagtäglich
zahlreiche Möglichkeiten, an der
Gestaltung von Tagesablauf und
Angebot, der Essensplanung oder
zum Beispiel im Rahmen von Kinderparlamenten und Befragungen aus
Kinderperspektive an der Qualitäts
entwicklung mitzuwirken.
Spätestens in der Pandemie wurde klar, dass die
Rechte von Kindern dringend gestärkt werden
müssen. Nie wieder dürfen Regelungen erlassen
werden, ohne die Perspektive von Kindern, das heißt
ihre spezifischen Rechte auf Bildung, Teilhabe und
Spiel zu berücksichtigen. Dafür müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden – und zwar
so, dass sie nicht nur als Leitlinien fungieren, sondern
auch wirklich einklagbar sind. Wir versprechen uns
davon aber vor allem einen Bewusstseinswandel in
Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Gemeinsam mit
FRÖBEL-Kinder lernen, ihre Rechte
zu kennen und einzufordern sowie
Konflikte gewaltfrei und demokratisch
zu lösen. Wir verfügen außerdem
über engmaschige Strukturen, um die
Schutzrechte der uns anvertrauten
Kinder zu erfüllen. Aber das genügt
nicht.
vielen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren unterstützt FRÖBEL die Initiative „Kinderrechte ins
Grundgesetz“ im Netzwerk Kinderrechte, um den
individuellen Anspruch von Kindern auf ein gutes,
gesundes und partizipatives Aufwachsen zu stärken.
Tatsächlich hatte die Regierungskoalition aus Union
und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, im
Laufe der Legislaturperiode 2017 bis 2021 die Rechte
von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Das
Vorhaben scheiterte allerdings im Juni 2021, wenige
Monate vor der Bundestagswahl, weil sich Regierungsparteien und Opposition nicht auf eine gemeinsame juristische Formulierung einigen konnten. Für
eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine
Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat,
daher ist ein breiter Konsens notwendig.
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