FRÖBEL Themenheft: Lernen mit Tieren - Tiergestützte Pädagogik in Kitas - Magazin - Seite 46
Rechtliche Grundlagen und Hygieneverordnungen
Je nach Tierart und Bundesland stellt sich ein diverses Bild dar. Die folgend aufgelisteten Links geben
eine Orientierung. Nicht in allen Bundesländern
gibt es Vorschriften zur Hygiene und Sicherheit. Bei
manchen Tierarten (beispielsweise einigen Schildkröten und Vogelarten) greift die Artenschutzrichtline
der EU. Diese Tiere müssen als geschützte Art bei der
Naturbehörde des Kreises gemeldet werden. Meldepflichtige Tierarten müssen zudem bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Lassen Sie sich
bei der Auswahl eines Tieres fachkundig beraten und
holen Sie sich spezifische Informationen zu Hygiene
und Sicherheit bei Ihrem zuständigen Veterinär-, Gesundheits- und Jugendamt ein.
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