FRÖBEL Themenheft: Lernen mit Tieren - Tiergestützte Pädagogik in Kitas - Magazin - Seite 50
Auswahl des Tieres
Die Auswahl des Tieres oder der Tierart ist individuell
und von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum
einen orientiert sie sich an dem Vorwissen und den
Interessen der hauptverantwortlichen pädagogischen Fachkraft, zum anderen aber auch an bestimmten Eigenschaften einer Tierart, den Faktoren
zum Tierwohl sowie am individuellen Temperament
eines Tieres. Auch gesundheitliche Faktoren und
Gefahren sind zu berücksichtigen (siehe auch: Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung). Demnach
sind giftige Tiere wie Schlangen, Spinnen und Frösche nicht geeignet. Wenig empfehlenswert sind
ebenfalls nachtaktive Tiere wie Hamster oder Mäuse, denn eine Interaktion mit den Kindern am Tag ist
dadurch kaum möglich bzw. wäre nicht im Sinne des
Tierwohls. Zudem müssen die Gegebenheiten vor Ort,
wie z. B. die räumlichen und baulichen Bedingungen,
eine geschützte und artgerechte Haltung des Tieres
gewährleisten.
Abstimmung mit verschiedenen Zuständigkeitsstrukturen
Für das Vorhaben der Tierhaltung in der Einrichtung
ist eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Geschäftsleitung einzuholen. Grundlagen dafür
sind eine kurze schriftliche Gefährdungsbeurteilung,
ein individueller Hygiene- und Sicherheitsplan, eine
Finanzplanung und eine knappe Formulierung der
pädagogischen Ziele. Je nach Tierart sind Behörden
wie das Gesundheits- und Veterinäramt (z. B. bei
Hunden) einzubeziehen (siehe auch: gesetzliche Vorgaben) sowie eine Hundehaftpflichtversicherung
über die Halterin oder den Halter nötig. Viele weitere
zahme Haustiere sind in den überwiegenden Fällen
durch die Privathaftpflichtversicherung der Halterin
oder des Halters abgedeckt.
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