IRD Jahresbericht 2022 - Bericht - Seite 70
ISLAMIC RELIEF STIFTUNG
Bilanz
Islamic Relief Stiftung – zum 31. Dezember 2022
AKTIVA in Euro
31.12.22
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III.
1.
B.
I.
1.
II.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Umlaufvermögen
Wertpapiere
sonstige Wertpapiere
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
Summe Aktiva
PASSIVA in Euro
A.
I.
II.
III.
B.
1.
C.
1.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Gewinnvortrag
Jahresfehlbetrag
Rückstellungen
Sonstige Rückstellung
Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 386,79 (EUR 313,57)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 28.739,79 (EUR 9.946,57)
Summe Passiva
70
3.023.147,87
66.120,59
3.089.268,46
2.074.642,00
62.110,20
2.136.752,20
85.336,08
0,00
0,00
21.830,35
192.932,46
1.332.635,09
3.367.537,00
3.491.217,64
31.12.22
31.12.21
3.441.596,17
89.923,65
-194.282,50
3.388.262,50
-72.857,18
162.780,83
1.559,89
3.084,92
28.739,79
9.946,57
3.367.537,00
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Prüfers:
An die Islamic Relief Stiftung, Köln
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der Islamic Relief
Stiftung, Köln – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Stiftung zum
31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum
31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
ISLAMIC RELIEF DEUTSCHLAND
31.12.21
3.491.217,64
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stiftung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als