health insight - Fakten-Berichte-Wellbeing - Magazin - Seite 45
Osteopath: innen untersuchen das parietale
System (Bewegungsapparat, Knochen, Gelenke), das viszerale System (alle inneren
Organe), das craniosacrale System (Schädel,
Hirn, Hirnhäute, das Kreuzbein) sowie das
fasziale System (Muskeln Bänder, Faszien,
Bindegewebe, Arterien, Venen und Lymphgefäße).
Die Untersuchung folgt dabei dem Dreischritt: Anamnese (Informationen zur
Vorgeschichte der Beschwerden), Palpation
(Abtasten und Befühlen von dicht unter der
Körperoberfläche liegenden inneren Organen) und Mobilisation. Maßgeblich ist hierbei
das Forschen nach den Ursachen von Beschwerden und die Behandlung ihrer Auslöser.
Wer darf osteopathisch
behandeln?
In Deutschland gilt Osteopathie als
Heilkunde, deren selbstständige Ausführung
allein Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten
ist. Physiotherapeuten die Osteopathie
selbstständig anbieten möchten, müssen
dementsprechend über eine Zusatzausbildung als Heilpraktiker verfügen.
Die Osteopathie-Ausbildung erfolgt in
Deutschland ausschließlich an privaten
Hochschulen oder Schulen.
Übernehmen gesetzliche
Krankenkassen die Kosten für eine
osteopathische Behandlung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Gewiss ist jedoch, dass immer
mehr gesetzliche Krankenkassen osteopathische Behandlungen anteilig erstatten. Da die Spannbreite der übernommenen Leistungen von Krankenkasse zu
Krankenkasse jedoch recht stark variiert, ist
es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren.
Generell gilt als Voraussetzung für die
Übernahme von Kosten einer Osteopathie-Behandlung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw.Überweisung.
Ebenso müssen die behandelnden Osteopathen über eine anerkannte berufliche
Qualifikation verfügen, die im Allgemeinen über ihre Mitgliedschaft in einem der
ausgewiesenen Berufsverbände gegeben ist.